Nacharbeit 

wird gemeinhin Nachsitzen genannt. Sie ist eine Erziehungsmaßnahme und findet außerhalb der 

üblichen Unterrichtszeit unter Aufsicht einer Lehrkraft statt. Sie muss den Eltern rechtzeitig vorher 

mitgeteilt werden. Näheres regelt § 16 (3) GSO.  

 

 


Mitteilungen 

sind eine Erziehungsmaßnahme in schriftlicher Form. Sie sollten eine Mitteilung ernst nehmen 

und mit Ihrem Kind und gegebenenfalls auch mit dem Lehrer ein klärendes Gespräch führen. 

Damit kann man Missverständnisse aus dem Weg räumen oder, falls nötig, weitere Hilfe 

veranlassen. 

 


Verweise 

sind eine Ordnungsmaßnahme nach Art. 86 BayEUG und gleichzeitig eine Mitteilung an die 

Eltern über ein bestimmtes Verhalten ihres Kindes. Nicht immer können die Eltern den Sinn 

dieser Maßnahme auf Anhieb erkennen. Dabei sollte jedoch berücksichtigt werden, dass ein 

Verweis oft die Spitze eines Eisberges darstellt und einen Vorlauf hat. Bittet der Lehrer auf dem 

Formblatt um ein Gespräch, sollte man dieses Angebot wahrnehmen, um die Situation zu klären 

und dem Kind eventuell Hilfe zukommen zu lassen. In der Regel wird der vierte Verweise zu 

einem verschärften Verweis umgewandelt. Bei besonders schweren Vergehen kann er aber auch 

an erster Stelle stehen. 

 

 

 


Disziplinarausschuss 

heißt eine Einrichtung der Schule, die im äußersten Notfall greift. Ihm gehören der Schulleiter, 

sein ständiger Vertreter und von der Lehrerkonferenz in dieses Gremium entsandte Lehrkräfte an. 

Sie beschließen über Ordnungsmaßnahmen gegen Schüler, die sich viel oder besonders 

Schwerwiegendes haben zu Schulden kommen lassen. So kann der Disziplinarausschuss eine 

Entlassung des Schülers aus der Schule androhen oder aussprechen. Dabei werden der 

betreffende Schüler und seine Eltern angehört. Sie können darüber hinaus einen Vertreter des 

Elternbeirats hinzuziehen, der eine Empfehlung abgeben kann, jedoch kein Stimmrecht besitzt. 

Ein Verfahren vor dem Disziplinarausschuss ist insbesondere für den Schüler und dessen Eltern 

meist äußerst belastend und kann für die Zukunft des Kindes entscheidend sein. Schon allein aus 

diesem Grund bitten wir die Eltern, Hinweise auf Fehlverhalten ihrer Kinder ernst zu nehmen, sich 

rechtzeitig einzuschalten und gemeinsam mit der Schule nach Lösungen zu suchen.   

 


 

Quelle: Wilhelm-Hausenstein ABC