Nacharbeit
wird gemeinhin Nachsitzen genannt. Sie ist eine Erziehungsmaßnahme und findet außerhalb der
üblichen Unterrichtszeit unter Aufsicht einer Lehrkraft statt. Sie muss den Eltern rechtzeitig vorher
mitgeteilt werden. Näheres regelt § 16 (3) GSO.
Mitteilungen
sind eine Erziehungsmaßnahme in schriftlicher Form. Sie sollten eine Mitteilung ernst nehmen
und mit Ihrem Kind und gegebenenfalls auch mit dem Lehrer ein klärendes Gespräch führen.
Damit kann man Missverständnisse aus dem Weg räumen oder, falls nötig, weitere Hilfe
veranlassen.
Verweise
sind eine Ordnungsmaßnahme nach Art. 86 BayEUG und gleichzeitig eine Mitteilung an die
Eltern über ein bestimmtes Verhalten ihres Kindes. Nicht immer können die Eltern den Sinn
dieser Maßnahme auf Anhieb erkennen. Dabei sollte jedoch berücksichtigt werden, dass ein
Verweis oft die Spitze eines Eisberges darstellt und einen Vorlauf hat. Bittet der Lehrer auf dem
Formblatt um ein Gespräch, sollte man dieses Angebot wahrnehmen, um die Situation zu klären
und dem Kind eventuell Hilfe zukommen zu lassen. In der Regel wird der vierte Verweise zu
einem verschärften Verweis umgewandelt. Bei besonders schweren Vergehen kann er aber auch
an erster Stelle stehen.
Disziplinarausschuss
heißt eine Einrichtung der Schule, die im äußersten Notfall greift. Ihm gehören der Schulleiter,
sein ständiger Vertreter und von der Lehrerkonferenz in dieses Gremium entsandte Lehrkräfte an.
Sie beschließen über Ordnungsmaßnahmen gegen Schüler, die sich viel oder besonders
Schwerwiegendes haben zu Schulden kommen lassen. So kann der Disziplinarausschuss eine
Entlassung des Schülers aus der Schule androhen oder aussprechen. Dabei werden der
betreffende Schüler und seine Eltern angehört. Sie können darüber hinaus einen Vertreter des
Elternbeirats hinzuziehen, der eine Empfehlung abgeben kann, jedoch kein Stimmrecht besitzt.
Ein Verfahren vor dem Disziplinarausschuss ist insbesondere für den Schüler und dessen Eltern
meist äußerst belastend und kann für die Zukunft des Kindes entscheidend sein. Schon allein aus
diesem Grund bitten wir die Eltern, Hinweise auf Fehlverhalten ihrer Kinder ernst zu nehmen, sich
rechtzeitig einzuschalten und gemeinsam mit der Schule nach Lösungen zu suchen.
Quelle: Wilhelm-Hausenstein ABC
WICHTIG:
SPENDENKONTO des Elternbeirats:
Elternbeirat des WHG
Konto-Nr.: 0002608898 (VR Bank Ismaning)
BLZ: 700 934 00
IBAN: DE25 70093400 0002608898
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